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FAQ ZUM THEMA ZEITARBEIt UND PERSONALDIENSTLEISTUNG

Du hast dich schon öfter gefragt, was Zeitarbeit eigentlich ist und wie es ist als Zeitarbeiterin oder Zeitarbeiter bei einem Personaldienstleister zu arbeiten?
Wir bei Roitinger Personal haben hier einige der wichtigsten Fragen aus einer Vielzahl an Bewerbungsgesprächen gesammelt und für Dich beantwortet. 
Du willst noch mehr wissen und hast eine andere Frage? Kein Problem!
Melde Dich gerne bei uns und wir beantworten Dir alles rund um Zeitarbeit, Personaldienstleistung und mehr.

Zeitarbeit kennzeichnet sich durch das sogenannte “Dreiecks-Verhältnis” zwischen uns (Personaldienstleister), Dir (Bewerber/in) und der Beschäftigerfirma. Du gehst also mit uns als Arbeitgeber einen Dienstverhältnis ein und wirst für kurz- oder langfristige Einsätze zur Beschäftigerfirma überlassen. Solltest Du also Fragen zu Deinem Lohn, Urlaubsstand, etc. haben, dann sind wir Dein Ansprechpartner!

Grundsätzlich sind Personaldienstleistungen jene Dienstleistungen, die sich um Personal kümmern – also zum Beispiel die Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerber und die Beschäftigung von Personal, welches aber bei anderen Unternehmen im Einsatz ist (dorthin überlassen worden ist). Ein weiterer Service in der Personaldienstleistung, die auch wir bei Roitinger Personal in unserem Leistungsangebot führen, ist die reine Personalvermittlung.

Als Beschäftigerfirma wir jenes Unternehmen bezeichnet, an welches unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Dauer ihres Einsatzes überlassen werden. Sprich sie sind dort im Einsatz und arbeiten im Unternehmen – wir (Roitinger Personal) sind aber der Arbeitgeber.

Neben dem Dienstvertrag erhalten alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Roitinger Personal eine sogenannte Überlassungsmitteilung. Dort ist im Detail genau der Einsatzort (die Beschäftigerfirma), die Dauer und das genaue Gehalt inklusive der Zulagen erfasst. Dies richtet sich immer nach dem Unternehmen, bei dem unser Mitarbeiter oder unsere Mitarbeiterin im Einsatz ist – sie dürfen aber nie schlechter gestellt sein, das heißt sie verdienen genau dasselbe, wenn nicht mehr, als das Stammpersonal dort.

Als Zeitarbeiter/in wird man je nach Ausbildung/Beruf im eigenen AKÜ-KV (Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung) eingestuft. Dieser wird mit dem Beschäftiger-KV verglichen und der höhere der beiden kommt dann zur Anwendung – Du verdienst also mindestens gleich viel wie beim Beschäftiger oder sogar mehr. Zusätzlich zu Deinem Gehalt bekommst Du natürlich auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bist rechtlich und sozial abgesichert – auch im Krankheitsfall! Nach dem “Equal-Treatment-Grundsatz” dürfen nämlich Zeitarbeiter/innen auf keinen Fall schlechter gestellt werden. Im Gegenteil, Zeitarbeit bietet viele Vorteile – quasi das Beste aus zwei Welten!

Ja! Als Personaldienstleister legen wir nämlich sehr viel Wert darauf, dass der/die Bewerber/in und der Beschäftiger auch zusammen passen und sich ein “Match” ergibt. Der Probemonat bietet somit beiden Seiten die Möglichkeit sich noch besser kennen lernen zu können.

Einsätze können je nach Beruf oder Beschäftiger kurz-, mittel- oder langfristig sein. Viele unserer Mitarbeiter/innen sind aber schon jahrelang beim selben Beschäftiger. Sollte ein Einsatz zu Ende gehen kümmern wir uns natürlich schon im Vorhinein darum, einen neuen und passenden Beschäftigungsort zu finden, um “einsatzfreie Zeiten” zu verhindern. Und hingegen mancher Vorurteile kann man bei uns im #teamroitinger als Zeitarbeiter/in auch bis zur Pension arbeiten!

Natürlich! Für Zeitarbeiter/innen gibt es sogar einen eigenen Weiterbildungsfonds, den SWF. Somit können wir Dir viele Weiterbildungen kostenlos anbieten. Natürlich sollte die Weiterbildung zu Deinem Beruf passen und auch Dir persönlich zusagen. Gemeinsam besprechen wir mit unseren Mitarbeiter/innen die zahlreichen Möglichkeiten und kümmern uns darum, den passenden Kurs wie zb. Staplerkurs, Krankurs etc. zu organisieren.

Da wir bei Roitinger Personal Dein Arbeitgeber sind, müssen auch wir Deine Krankmeldung erhalten. Natürlich muss aber auch die Firma, wohin man überlassen worden ist, Bescheid wissen. Hier erkennt man wieder gut das Dreieck der Zeitarbeit und wer daran beteiligt ist: Du als Mitarbeiter/in, wir (Roitinger Personal) als Dein Arbeitgeber und die Beschäftigerfirma, wo Du arbeitest. Alle müssen solche wichtigen Informationen erhalten!